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Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Im Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 und in den Unfallverhütungsvorschriften der Süddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft (SMBG) werden seit dem 01.04.99 für alle Mitgliedsbetriebe eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gefordert. Ansprechpartner:
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