Metall-Innung

München-Freising-Erding
 

Aufbau und Struktur


Die Metall-Innung in Garching hat die Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Sie hat also eine eigene Rechtspersönlichkeit, kann Eigentum haben und durch Verträge gebunden sein. Als juristische Person des öffentlichen Rechts hat die Innung des Metallhandwerks eine Satzung, sie wirkt durch ihre satzungsgemäßen Organe: Innungsversammlung, Vorstand und Ausschüsse. Das maßgebliche und bestimmende Organ der Innung ist die   Innungsversammlung (§ 61 HwO).




Das Aufsichtsorgan der Innung ist die jeweilige Handwerkskammer. Die nach § 61 Abs. 2 Nr. 6, 7 und 8 HwO gefassten Beschlüsse der Innungsversammlung bedürfen der Genehmigung durch die Handwerkskammer. Es handelt sich dabei insbesondere um den Erlass von Vorschriften über die Lehrlingsausbildung, grundlegende finanzielle Entscheidungen des Innungsvermögens sowie Änderung der Satzung und die Auflösung der Innung.