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Aufgaben
der Innung
Die Aufgaben der Innung
sind in § 54 HwO einzeln aufgeführt:
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Danach
sorgt die Innung für den Zusammenhalt unter den Mitgliedern und für
ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen, Lehrlingen und
sonstigen Mitarbeitern.
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Sie
fördert die gewerblichen Interessen der Mitglieder und vertritt sie
nach außen (jedoch kann sie nicht etwa die Preise oder
Abgabedingungen festsetzen).
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Sie
schließt Tarifverträge, wenn der Landesinnungsverband es nicht tut
und vertritt Mitglieder vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
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Sie
fördert, regelt und überwacht nach den Vorschriften der Kammer die
Ausbildung und Fortbildung und nimmt die Prüfungen ab, soweit das
nicht die Kammer tut.
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Sie
kann Kranken- und Unterstützungskassen einrichten.
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Sie
unterstützt alle handwerklichen Organisationen, insbesondere die
Kammer.
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