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Aufgaben der Innung

Die Aufgaben der Innung sind in § 54 HwO einzeln aufgeführt:

  • Danach sorgt die Innung für den Zusammenhalt unter den Mitgliedern und für ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern.

  • Sie fördert die gewerblichen Interessen der Mitglieder und vertritt sie nach außen (jedoch kann sie nicht etwa die Preise oder Abgabedingungen festsetzen).

  • Sie schließt Tarifverträge, wenn der Landesinnungsverband es nicht tut und vertritt Mitglieder vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

  • Sie fördert, regelt und überwacht nach den Vorschriften der Kammer die Ausbildung und Fortbildung und nimmt die Prüfungen ab, soweit das nicht die Kammer tut.

  • Sie kann Kranken- und Unterstützungskassen einrichten.

  • Sie unterstützt alle handwerklichen Organisationen, insbesondere die Kammer.

 

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Metall-Innung München-Freising-Erding - Erhardtstraße 6 - 80469 München
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